Über uns

Unsere Geschichte

 

Erfahrung seit 1947 – Kompetenz bis heute

Die Wurzeln des Ingenieurbüros Klingelhöfer & Partner reichen zurück bis in die Nachkriegszeit. Seit der Gründung im Jahr 1947 stehen wir für fachliches Know-how, Unabhängigkeit und Sachverstand rund um das Kraftfahrzeug.


1947 – Gründung durch Reinhard Riecke

Im Dezember 1947 legte Herr Ing. grad. Reinhard Riecke den Grundstein für das Ingenieurbüro. Bereits im Jahr 1940 hatte er sein Ingenieur-Examen erfolgreich abgelegt. Während des Zweiten Weltkriegs war er als Sachverständiger in einem Panzerregiment tätig und brachte somit umfassende technische Erfahrung mit.
Nach der Gründung des Büros wurde Herr Riecke Vertragspartner der DAT (Deutsche Automobil Treuhand) für eine Vielzahl von Regionen: darunter Neustadt, Landau, Kaiserslautern, Zweibrücken, Pirmasens, Rockenhausen, Kusel und Bad Bergzabern.


1972 – Eintritt von Werner Klingelhöfer

Im Januar 1972 trat Herr Dipl.-Ing. Werner Klingelhöfer in das Ingenieurbüro ein. Mit seinem Eintritt wurde das Unternehmen in Sachverständigenbüro Riecke-Klingelhöfer umbenannt.
Auch Herr Klingelhöfer wurde Vertragspartner der DAT und zusätzlich der GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung). Dies markierte den Beginn einer engen und bis heute bestehenden Zusammenarbeit mit der GTÜ.


1977 – Übergabe an Werner Klingelhöfer

Nach dem Ausscheiden von Reinhard Riecke im Dezember 1977 übernahm Werner Klingelhöfer die alleinige Leitung des Unternehmens. Das Büro wurde fortan unter dem Namen Ingenieurbüro Klingelhöfer weitergeführt. Unter seiner Leitung wurde der Tätigkeitsbereich kontinuierlich erweitert und das Unternehmen regional weiter etabliert.


1982 – Umzug des Unternehmens

Im Jahr 1982 wurde das Büro in der Branchweilerhofstraße 190 eröffnet. An dem neuen Standort des Unternehmens konnten mit der Eröffnung der Prüfstelle fortan auch Kraftfahrzeuge vor Ort zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden.

 

 


1995 – Erweiterung zur Partnerschaft

Zum Ende des Jahres 1995 wurde das Büro in die heutige Gesellschaftsform Ingenieurbüro Klingelhöfer & Partner überführt. Neue Partner wurden:

  • Herr Dr.-Ing. Volker Kettenring
  • Herr Dipl.-Ing. Kunibert Heymer

Diese Erweiterung stellte die Weichen für ein modernes, zukunftsorientiertes Sachverständigenbüro, das sich auch zunehmend auf neue Anforderungen im Kfz-Bereich spezialisierte.


1996 – Abschied von Werner Klingelhöfer

Anfang 1996 schied Herr Dipl.-Ing. Werner Klingelhöfer aus der Partnerschaft aus. Damit übergab er die Verantwortung an die neue Generation von Ingenieuren, die das Büro im Sinne der Gründungswerte weiterführten.


2013 – Wechsel in der Partnerschaft

Zum 31. Januar 2013 verließ Dr.-Ing. Volker Kettenring die Partnerschaft. Zum 1. Februar 2013 trat Herr Stefan Frank als neuer Partner in das Unternehmen ein. Mit ihm wurde die Kontinuität der Kompetenz und Qualität im Ingenieurbüro gesichert und zugleich die Modernisierung weiter vorangetrieben.


Heute – Tradition trifft Innovation

Das Ingenieurbüro Klingelhöfer & Partner steht heute für:

  • über 75 Jahre Sachverständigen-Kompetenz
  • modernste Prüf- und Bewertungstechniken
  • ein erfahrenes Team aus Ingenieuren und Sachverständigen
  • langjährige Partnerschaften mit GTÜ, DAT und ADAC

Unser Know-how wächst mit jeder Herausforderung – doch unsere Grundwerte bleiben dieselben: Objektivität, Genauigkeit und Verlässlichkeit.


 

Beispielbilder von Fahrzeugschäden

     

    Schadengutachten – kompetent, unabhängig und zuverlässig

    Ein Fahrzeugschaden ist schnell passiert – die richtige Einschätzung der Schäden und eine fachlich fundierte Dokumentation sind dabei entscheidend. Wir erstellen unabhängige Schadengutachten für Fahrzeuge aller Art und unterstützen Sie bei der professionellen Ermittlung von Schadenumfang, Reparaturkosten und Wertminderung.

    Dank unserer langjährigen Fachexpertise im Bereich der Fahrzeugbegutachtung und Schadenbewertung können wir auf umfangreiche Erfahrung bei unterschiedlichsten Fahrzeugschäden zurückgreifen. Dabei erfassen und bewerten wir Unfallschäden, Haftpflichtschäden, Kaskoschäden, Parkschäden, Hagelschäden sowie weitere Fahrzeugschäden – unabhängig davon, ob es sich um einen Pkw, Transporter, Oldtimer oder ein anderes Fahrzeug handelt.

    Unser Einzugsgebiet umfasst Neustadt an der Weinstraße und die gesamte umliegende Region. Dazu gehören unter anderem Edenkoben, Bad Dürkheim, Haßloch, Speyer, Landau sowie zahlreiche weitere Orte in der Vorderpfalz und Umgebung. Auf Wunsch kommen wir auch direkt zu Ihnen bzw. zum Standort des beschädigten Fahrzeugs.

    Ihr Vorteil: Fachwissen, Erfahrung und eine nachvollziehbare Schadenbewertung

    Ein professionelles Schadengutachten schafft Klarheit und dient als wichtige Grundlage für die Schadenregulierung mit der Versicherung. Wir dokumentieren den Fahrzeugzustand und die festgestellten Schäden detailliert und nachvollziehbar und berücksichtigen dabei auch mögliche Wertminderung, Reparaturkosten und weitere schadenrelevante Positionen.

    Wenn Sie nach einem Kfz-Gutachter in Neustadt an der Weinstraße, Edenkoben, Bad Dürkheim, Haßloch, Speyer, Landau oder der näheren Umgebung suchen, sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner für die professionelle und unabhängige Fahrzeugbegutachtung.

    Haftpflichtschaden-Gutachten bei unverschuldetem Unfall

    Wurde Ihr Fahrzeug bei einem Unfall beschädigt, den Sie nicht selbst verschuldet haben? Dann steht Ihnen ein Haftpflichtschaden-Gutachten zu – ein entscheidender Schritt für eine reibungslose und vollständige Schadensregulierung.
    Warum ist ein Gutachten so wichtig?
    Ein professionelles Gutachten dokumentiert nicht nur den entstandenen Schaden, sondern stellt auch sicher, dass alle Kosten korrekt erfasst und von der gegnerischen Versicherung ersetzt werden. Es dient zudem als Beweismittel, falls es später zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt.

    Unsere Leistungen im Überblick

    🔧 Schadenanalyse und Dokumentation
    Wir untersuchen Ihr Fahrzeug gründlich, erfassen alle Schäden fotografisch und schriftlich.
    💶 Reparaturkosten-Kalkulation
    Sie erhalten eine exakte Berechnung der zu erwartenden Reparaturkosten.
    🚗 Ermittlung von Wiederbeschaffungs- und Restwert
    Gerade bei größeren Schäden ist entscheidend, ob sich eine Reparatur wirtschaftlich lohnt.
    📉 Feststellung der Wertminderung
    Wir prüfen, ob durch den Unfall eine merkantile Wertminderung entstanden ist – ein bleibender Wertverlust, auch nach der Reparatur.
    🧾 Fiktive Abrechnung möglich
    Auch wenn Sie das Fahrzeug nicht reparieren lassen, können Sie den Schaden auf Basis des Gutachtens geltend machen.
    📂 Beweissicherung für spätere Streitfälle
    Im Fall eines Rechtsstreits haben Sie mit dem Gutachten eine solide Beweisgrundlage.

    Gut zu wissen: Die Kosten trägt der Unfallverursacher
    Die Kosten für das Gutachten sind Teil des Schadenersatzes und werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen – vorausgesetzt, Sie tragen keine Mitschuld am Unfall.

    Sie hatten einen Unfall? Jetzt Gutachten anfordern!
    Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie unverbindlich und kümmern uns schnell und professionell um die Schadenaufnahme.
    📞06321 140 96 | 📧  info@klingelhoefer-partner.de | 📍 Branchweilerhofstraße 190, 67433 Neustadt

    Kaskoschaden-Gutachten

    Bei einem Kaskoschaden – z. B. nach einem Unfall oder bei Diebstahl, Brand oder Glasschäden – erstellen wir ein Gutachten zur Schadenshöhe. Dieses enthält:
    •    Reparaturkosten
    •    Wiederbeschaffungswert (falls erforderlich)
    •    Restwert des Fahrzeugs (bei Totalschaden)
    Das Gutachten ist erforderlich für die Schadenregulierung durch Ihre Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung.
    Bitte beachten Sie: Die Auswahl des Sachverständigen erfolgt in der Regel durch Ihre Versicherung.

    Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne persönlich und erstellen für Sie ein fachlich fundiertes Schadengutachten.

     

    Als von der IfS GmbH zertifizierter Sachverständiger (IfS-Zert) für KfZ-Schäden und -Bewertung, achtet der Inhaber darauf, dass die erstellten Gutachten den Zertifizierungsrichtlinien des Institutes für Sachverständigenwesen (IfS) entsprechen. 

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