Branchweilerhofstr. 190, 67433 Neustadt / Wstr. +49 6321 14098 info@klingelhoefer-partner.de Mo-Fr: 08.00 - 17.00

Fahrzeugschäden

Haftpflichtschaden - Gutachten

Wird ihr Fahrzeug bei einem nicht selbst verursachten Unfall beschädigt, sollte regelmäßig ein Haftpflichtschaden-Gutachten erstellt werden. Dabei wird das Fahrzeug durch uns eingehend überprüft, der Schaden festgestellt, dokumentiert und die voraussichtlichen Reparaturkosten kalkuliert. Außerdem wird bei größeren Schäden der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs ermittelt um festzustellen, ob sich eine Reparatur lohnt. Falls Sie das Fahrzeug nicht reparieren lassen, kann auch eine Abrechnung des Schadens auf Basis der ermittelten Werte erfolgen. Im Reparaturfall dient das Gutachten der Dokumentation des Schadens vor der Reparatur, die auch bei einer späteren Veräußerung des Fahrzeugs wichtig ist. Außerdem wird festgestellt, ob durch den Unfallschaden auch eine sog. merkantile Wertminderung am Fahrzeug eingetreten ist, die auch durch den Unfallverursacher entschädigt werden muss. Bei einem möglichen späteren Rechtsstreit bezüglich des Unfallhergangs ist eine Dokumentation der Schäden im Sinne einer Beweissicherung erforderlich. Die Kosten des Gutachtens gehören zu den Kosten, die der Unfallverursacher zu tragen hat.

Kaskoschaden - Gutachten

Hier werden die Reparaturkosten und, falls erforderlich, der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs nach einem selbstverschuldeten Unfall (Vollkasko) oder bei einer Teilkaskoversicherung des Fahrzeugs bei versicherten Schäden, wie bei Einbruchschäden, Brandschäden und Glasschäden ermittelt. Die Auswahl des Sachverständigen obliegt dabei ihrem Versicherer.

Beweissicherungs - Gutachten

Zu diesem Bereich zählen alle Gutachten, die im Zusammenhang mit Fahrzeugschäden und Fahrzeugmängeln stehen. Dies können beispielsweise Mängel bei Neu- oder Gebrauchtfahrzeugen, nicht offenbarten Unfallschäden nach dem Erwerb des Fahrzeugs oder schlecht ausgeführte Instandsetzungsarbeiten sein.